Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines Amateur-Fussballers wegen fahrlässiger Körperverletzung, der seinem Gegner bei einem gefährlichen Tackling ohne Absicht den Knöchel gebrochen und für das Foul die gelbe Karte erhalten hat. Das Bundesgericht ist er von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln ausgegangen. Angesichts der Gefährlichkeit des begangenen Tacklings ist die Verletzung der zum Schutz der anderen Spieler aufgestellten Spielregel als schwer einzustufen. Unter diesen Voraussetzungen kann keine Einwilligung des Verletzten in das dem Fussball inhärente Risiko einer Körperverletzung angenommen werden.

Zur Medienmitteilung des Bundesgerichts:

http://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6B_52_2019_2019_03_22_T_d_13_55_07.pdf