Services

International Private Law

  • Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Durchsetzung ausländischer Forderungen und Urteile in der Schweiz
  • Prozessuale Vertretung bei schweizerischer Zuständigkeit
  • Vermittlung von kompetenten Anwälten bei ausländischer Zuständigkeit

Sie wissen nicht, ob Ihr ausländisches Urteil in der Schweiz anerkannt wird? Sie wollen das Urteil eines ausländischen Gerichts in der Schweiz vollstrecken lassen? Sie möchten wissen, wo Sie ihre Vertragspartei einklagen müssen oder benötigen eine Anwaltsempfehlung im Ausland? Ihr Exmann, welcher im Ausland wohnt, bezahlt keine Unterhaltsbeiträge an das gemeinsame Kind? Sie haben im Ausland ein Auto bestellt und bezahlt, welches nicht geliefert wurde?

Aufgrund unserer Mitgliedschaft im Warwick Legal Network (WLN) führen wir regelmässig Mandate mit internationalem Bezug und verfügen über ein breites Anwaltsnetzwerk.

Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten des internationalen Privatrechts mit kompetentem Fachwissen sowohl beratend als auch prozessierend zur Seite. Wir zeigen Ihnen die rechtliche Situation auf, klären Fragen zum anwendbaren Recht oder zur gerichtlichen Zuständigkeit, führen mit ausländischen Gegenparteien Vergleichsgespräche, vertreten Sie in Gerichtsverfahren bei schweizerischer Zuständigkeit oder helfen Ihnen bei der Vermittlung eines kompetenten ausländischen Anwalts bei ausländischer Zuständigkeit.

Gerne erörtern wir die fallspezifische Problemstellung bei einem Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei und erarbeiten eine auf Ihr Anliegen abgestimmte Lösung.








    Bettina Eggenberger, Assistentin
    Bettina Eggenberger
    Assistant

      Hello, can we be of assistance to you?