Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kantone sämtliche Kosten für die Pflege übernehmen müssen, die über die obligatorischen Beiträge der Krankenkasse und der Versicherten hinaus anfallen.

Zwar sagt das Krankenversicherungsgesetz, dass Versicherte und auch Krankenkassen sich nur bis zu einem gewissen Betrag an den Pflegekosten beteiligen müssen. Den Rest der Kosten müssen die Kantone oder die Gemeinden zu übernehmen. In der Praxis zahlen diese jedoch oft nur bis zu einem gewissen Betrag. Reicht dieser im Einzelfall zur Begleichung der Kosten nicht aus, bitten sie die Versicherten zusätzlich zur Kasse. Das Bundesgericht hat nun aber entschieden, dass diese Praxis widerrechtlich ist.

https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F20-07-2018-9C_446-2017&lang=de&type=show_document&zoom=YES&