Der Bundesrat hat per 29. Oktober bzw. 2. November 2020 neue Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich um Minimalstandards für das Gebiet der Schweiz. Die Kantone dürfen die Massnahmen verschärfen, sie aber nicht selbständig lockern.

Zu den neu eingeführten Massnahmen zählen insbesondere:

Eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Massnahmen und der Covid-19 Gesetzgebung finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco):