Ist die Höhe des Kinderunterhalts zwischen den Eltern streitig, entscheidet das Gericht über die Unterhaltsverpflichtung.

Das Gericht unterteilt die Zeit bis zur Volljährigkeit (respektive bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung) des Kindes in verschiedene Phasen, umso den geänderten Bedürfnissen des Kindes Rechnung zu tragen.

Beispielsweise erhöht sich der Bedarf des Kindes mit zunehmendem Alter, während es dem zur Hauptsache betreuenden Elternteil mit steigendem Alter des Kindes zumutbar ist, seine Erwerbstätigkeit auszubauen. Auch verändern sich die Höhe der Kinderzulagen, der Krankenkassenprämien oder allfälliger Fremdbetreuungskosten.

Den Gerichten kommt bei der Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge ein grosses Ermessen zu. Entsprechend hat das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass vom Grundsatz der Periodizität der Unterhaltsbeiträge abgewichen und für verschiedene Altersperioden des Kindes mit vergleichbar hohen Unterhaltsbeiträgen gleichbleibende Durchschnittsbeträge festgelegt werden können, wenn zu keinem Zeitpunkt in das betreibungsrechtliche Existenzminimum der unterhaltsverpflichteten Person eingegriffen wird.