Wer heute im Internet Bücher, Schuhe, Kleider oder andere Waren bestellt, kann bei vielen Anbietern ohne Kostenfolgen die Lieferung zurücksenden.

Aber Achtung: Ein solches Rückgaberecht ist nicht per Gesetz vorgeschrieben. Gesetzlich geregelt ist lediglich das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Demnach kann der Kunde seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde:

  • an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung;
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen;
  • an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war;
  • am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.

Unsere Empfehlung lautet also auch bei Black-Friday Schnäppchen: Erkundigen Sie sich vorher beim Anbieter, ob ein kostenloses Widerrufsrecht besteht oder nicht.