Unser Partner, Rechtsanwalt Marcel Aebischer, hat kürzlich den Fachanwaltstitel des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) im Arbeitsrecht erworben. Dazu gratulieren wir ihm ganz herzlich.

Mit der fundierten, praxisorientierten Ausbildung „Fachanwalt SAV“/“Fachanwältin SAV“ verstärken Anwälte ihre Kompetenz in einem spezifischen Rechtsbereich. Dadurch können sie noch besser und schneller auf die Bedürfnisse ihrer Klienten reagieren. Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) will den Rechtssuchenden nicht nur besonders ausgebildete, sondern ebenso erfahrene Berater zur Seite stellen. Deshalb muss, wer Fachanwalt, Fachanwältin werden will, mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt, Rechtsanwältin und im Fachgebiet überdurchschnittliche Kenntnisse haben. Den Titel verleiht der SAV nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Prüfung sowie einem Fachgespräch. Fachanwälte und Fachanwältinnen sind verpflichtet, sich auf ihrem Gebiet laufend weiterzubilden oder Publikationen in diesem zu verfassen.

Der dem Titel „Fachanwalt SAV“/“Fachanwältin SAV“ zugrunde liegende Spezialisierungskurs im Arbeitsrecht umfasst insgesamt 120 Stunden Unterricht verteilt auf 19 Präsenztage in sämtlichen relevanten Bereichen des Arbeitsrechts sowie in Schnittstellen-Rechtsgebieten.