Dienstleistungen

Steuerrecht und Abgaberecht

  • Einschätzung von Erfolgschancen für Rechtsmittel gegen Steuerveranlagungen
  • Vertretung in steuerrechtlichen Verfahren
  • Vertretung in Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren

Sie haben eine Veranlagungsverfügung vom Steueramt erhalten und erachten diese für falsch? Sie arbeiten überwiegend im Fürstentum Lichtenstein, wohnen aber in der Schweiz und haben Fragen zur Besteuerung? Sie haben Ihr Grundstück verkauft und brauchen Unterstützung in Bezug auf die anfallende Grundstückgewinnsteuer? Sie sind unsicher, ob Ihr beabsichtigtes Rechtsgeschäft Steuerfolgen nach sich zieht?

Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten des Steuer- und Abgaberechts mit kompetentem Fachwissen sowohl beratend als auch prozessierend zur Seite.

Konsequent und kompetent vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Steuerbehörden und in Verfahren vor Steuergerichten. Gerne beraten wir Sie im Umgang mit straflosen Selbstanzeigen und stehen Ihnen in Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren bei. Auch klären wir Sie umfassend in Bezug auf allfällige Steuerfolgen Ihrer geplanten Rechtsgeschäfte auf.

Gerne erörtern wir die fallspezifische Problemstellung bei einem Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei und erarbeiten eine auf Ihr Anliegen abgestimmte Lösung.








    Bettina Eggenberger, Assistentin
    Bettina Eggenberger
    Assistentin

      Guten Tag, können wir Ihnen spontan behilflich sein?