Keine Hauptverhandlung via Videokonferenz im Zivilverfahren gegen den Willen einer Partei

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am Handelsgericht Zürich die Durchführung der Hauptverhandlung per Videokonferenz angeordnet. Eine der Parteien war mit der via Videokonferenz durchgeführten Hauptverhandlung nicht einverstanden. Letztere fand dennoch statt.

 

Das Bundesgericht hat nun in einem neueren Urteil (BGer 4A_180/2020 vom 6. Juli 2020) entschieden, dass die Gerichte über keine gesetzliche Grundlage verfügen würden, um eine Videokonferenz gegen den Willen einer Partei anzuordnen und die Gerichte sich auch nicht auf die ausserordentliche Lage infolge Coronavirus-Pandemie stützen könne.