Sie bekommen Post vom Staatsanwalt und werden zur Einvernahme vorgeladen? Holen Sie sich anwaltlichen Rat!
Beispiel: Sie werden als Beschuldigter vorgeladen, weil Sie verdächtigt werden, eine Nötigung im Strassenverkehr auf der Autobahn begangen zu haben.
Eine angebliche Nötigung auf der Autobahn und der Umstand, dass Sie als Autofahrer nicht angehalten wurden, lässt schlussfolgern, dass die Fahreridentität aller Wahrscheinlichkeit also noch nicht feststehen dürfte. Die Polizei hat Sie anhand des Kennzeichens ermittelt, Sie sind der Halter des Fahrzeugs. Was sonst noch bekannt ist, wird Ihnen der Staatsanwalt – wenn überhaupt – erst spät mitteilen, wenn Sie der Vorladung folgen würden. Bis dahin werden Sie dem Staatsanwalt wahrscheinlich die noch fehlenden Beweismittel geliefert haben.
Mandatieren Sie hingegen einen Anwalt, werden wir die Akten bei der Staatsanwaltschaft einholen und die Einstellung des Verfahrens beantragen, weil sehr wahrscheinlich der Akteninhalt zum Nachweis der Ihnen zur Last gelegten Tat nicht ausreicht. Denn solange nicht nachgewiesen ist, wer hinter dem Steuer sass, gibt es keinen Beweis einer Straftat, keine Eintragung in das Strafregister, keine Geldstrafe und kein Entzug des Führerscheins.