Der Bundesrat hat per 29. Oktober bzw. 2. November 2020 neue Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich um Minimalstandards für das Gebiet der Schweiz. Die Kantone dürfen die Massnahmen verschärfen, sie aber nicht selbständig lockern.
Zu den neu eingeführten Massnahmen zählen insbesondere:
- Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen
- Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten
- Weitere Einschränkungen für Restaurants und Bars
- Einschränkungen für öffentliche und private Veranstaltungen
- Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen
Eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Massnahmen und der Covid-19 Gesetzgebung finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco):