Dienstleistungen
Erbrecht & Nachlassplanung
- Ausarbeitung eines Erbvertrags
- Ausarbeitung eines Testaments
- Ausarbeitung eines Vorsorgeauftrags
- Rechtsvertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten und in Gerichtsverfahren
- Mandatsführung als Willensvollstrecker
- Ausarbeitung von Erbteilungen
Sie wollen Ihren Ehepartner juristisch maximal begünstigen, aber wissen nicht wie? Ihr Vater ist gestorben und Sie wissen nicht, was zu tun ist? Zwischen Ihnen und anderen Erben ist eine Auseinandersetzung über die Erbanteile entstanden? Sie leben in einer Patchworkfamilie und möchten Ihren Nachlass regeln? Sie brauchen Hilfe bei der Ausarbeitung eines Testaments? Sie wurden von Ihrer Mutter letztwillig enterbt und wollen dagegen vorgehen? Sie planen Ihre Unternehmensnachfolge? Sie wollen Ihren Kinder frühzeitig Ihre Liegenschaft verschenken? Sie wollen einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung erstellen?
Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen bei erbrechtlichen Angelegenheiten aller Art mit kompetentem Fachwissen sowohl beratend als auch prozessierend zur Seite. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Nachlassplanung auf und helfen Ihnen dabei, Ihren Willen juristisch bestmöglich umzusetzen und in einem Testament oder einem Erbvertrag festzuhalten. Gerne erarbeiten wir für Sie auch in komplizierten Fällen massgeschneiderte Lösungen, so beispielsweise bei Patchworkfamilien. Auch beraten wir Sie gerne frühzeitig im Themenkomplex «Schenken und Vererben von Immobilien». Sodann unterstützen wir Sie bei der Unternehmensnachfolgeplanung.
Zusätzlich verfassen wir für Sie Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen, um Sie im Falle der Urteilsunfähigkeit optimal abzusichern.
Im Todesfall bieten wir unsere Dienste als Willensvollstrecker an und helfen der Erbengemeinschaft bei der Ausarbeitung eines Erbteilungsvertrags.
Auch beraten und vertreten wir Sie als Erben oder Vermächtnisnehmer in sämtlichen erbrechtlichen Streitigkeiten, beispielswiese bei Pflichtteilsverletzungen oder Enterbungsfällen.
Gerne erörtern wir die fallspezifische Problemstellung bei einem Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei und erarbeiten eine auf Ihr Anliegen abgestimmte Lösung.