«Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich mich für jede Toilettenpause ausstemple. Ist das rechtens?»
Diese Frage hat kürzlich ein Gericht in der Schweiz beschäftigt. Das Urteil hat klargestellt, dass Toilettenpausen nicht automatisch zur Arbeitszeit gehören. Arbeitgeber dürfen deshalb verlangen, dass Mitarbeitende sich für Toilettengänge ausstempeln. Begründet wird dies damit, dass während dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmende durch das Ausstempeln für Toilettenpausen faktisch länger arbeiten müssen, um ihre vertragliche Arbeitszeit zu erfüllen. Dies kann zu Problemen führen, insbesondere für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die häufiger oder länger auf die Toilette gehen müssen. Das Gericht hat betont, dass solche Regelungen verhältnismässig sein müssen und keine unzumutbare Belastung darstellen dürfen.
Besonders problematisch ist diese Regelung aus Gleichstellungsgründen. Frauen bspw. könnten durch das Ausstempeln benachteiligt werden, wenn sie aufgrund der Menstruation oder anderer biologischer Faktoren häufiger die Toilette aufsuchen müssen. Eine solche Praxis könnte gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, wenn sie weibliche Mitarbeitende unverhältnismässig trifft.
Auch für das Betriebsklima kann eine solche Regelung problematisch sein. Mitarbeitende könnten das Gefühl haben, ständig überwacht zu werden oder dass ihnen grundlegende Bedürfnisse erschwert werden. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, ob eine solche Regelung sinnvoll ist oder ob alternative Lösungen existieren, etwa eine pauschale Berücksichtigung von kurzen Unterbrechungen.
Ob eine solche Praxis zulässig ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine genaue Prüfung der betrieblichen Regelungen kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.