«Ich habe im Internet Kleider gekauft. Leider wurde das Paket von Zalando offenbar aus meinem Briefkasten gestohlen. Wer haftet in diesem Fall?»
Der Online-Einkauf erfreut sich immer grösserer Beliebtheit, bringt jedoch gelegentlich auch Probleme mit sich – etwa, wenn ein Paket aus dem Briefkasten gestohlen wird. Grundsätzlich stellt sich dann die Frage, wer für den Verlust haftet. Beim Online-Handel, auch bei Zalando, kommt es darauf an, wann der Gefahrenübergang stattfindet. In der Schweiz ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gesetzlich geregelt. Sobald das Paket dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten übergeben wird, geht die Gefahr des Verlustes auf den Käufer über. Das bedeutet, dass Zalando grundsätzlich bis zur Übergabe des Pakets an Sie haftet.
Auf die Art der Zustellung kommt es an.
Wird das Paket allerdings nach der Zustellung aus Ihrem Briefkasten gestohlen, liegt die Verantwortung in der Regel nicht mehr bei Zalando. Ab dem Moment der Zustellung geht das Risiko auf den Käufer über, es sei denn, der Diebstahl war durch unsachgemässe Zustellung begünstigt. In diesem Fall könnteeine Haftung des Zustelldienstes infrage kommen. Es ist ratsam, solche Vorfälle umgehend sowohl dem Verkäufer als auch dem Zustelldienst zu melden. In einigen Fällen kann eine Versicherung für den Schaden aufkommen. Prüfen Sie daher, ob Sie eine Hausratversicherung haben, die solche Diebstähle abdeckt.
Fazit: Wird ein Zalando-Paket nach der Zustellung aus dem Briefkasten gestohlen, liegt die Haftung in der Regel beim Käufer. Informieren Sie jedoch sowohl den Verkäufer als auch den Zustelldienst über den Vorfall und prüfen Sie mögliche Versicherungsansprüche.