{"id":3050,"date":"2018-03-13T13:03:48","date_gmt":"2018-03-13T13:03:48","guid":{"rendered":"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/?p=3050"},"modified":"2018-03-13T13:03:48","modified_gmt":"2018-03-13T13:03:48","slug":"schleudertrauma-die-unfallversicherung-stellt-die-leistungen-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/en\/schleudertrauma-die-unfallversicherung-stellt-die-leistungen-ein\/","title":{"rendered":"Schleudertrauma \u2013 die Unfallversicherung stellt die Leistungen ein"},"content":{"rendered":"<p><em>Ich habe mir vor 1,5 Jahren beim Fussballspielen aufgrund eines Zweikampfes eine Ver\u00adstauchung der Halswirbels\u00e4ule und ein Schleudertrauma zugezogen. Seither war ich trotz regel\u00adm\u00e4ssiger Physiotherapie nie beschwerdefrei und leide immer noch unter Verspannungen und Nackenschmerzen. Die Unfallversicherung hat bisher die Heilungskosten \u00fcbernommen, stellt sie diese jedoch nun ein, da meine Beschwerden nicht mehr ad\u00e4quat kausal seien. Ist das korrekt?<\/em><\/p>\n<p>Bez\u00fcglich Leistungen der Unfallversicherungen infolge eines Schleudertraumas gilt folgende Gerichtspraxis: Es ist als Erstes zu pr\u00fcfen, ob die Unfallversicherung die Ad\u00e4quanz (stammen die bestehenden Schmerzen mit \u00fcberwiegender Wahrscheinlichkeit vom Unfall?) \u00fcberhaupt pr\u00fcfen durfte. Kann n\u00e4mlich von namhaften Besserungen, bspw. durch Physiotherapie, aus\u00adgegangen werden, so w\u00e4re eine Pr\u00fcfung der Ad\u00e4quanz durch die Unfallversicherung verfr\u00fcht und die Leistungen sind weiterhin zu erbringen.<\/p>\n<p>Bei der Pr\u00fcfung der Ad\u00e4quanz ist entscheidend, ob die Unfallfolgen organisch-strukturell sind und durch apparative\/bildgebende Untersuchungsmethoden (Bsp. MRI) best\u00e4tigt sind oder nicht. Sind die erhobenen Befunde organisch fassbar, so ist die Ad\u00e4quanz grunds\u00e4tzlich gegeben. Sind sie es nicht, wie es zum Beispiel bei Verspannungen, Druckdolenzen im Nacken oder bei Einschr\u00e4nkungen der Beweglichkeit der Halswirbels\u00e4ule der Fall ist, h\u00e4ngt die Ad\u00e4quanz davon ab, ob der Unfall schwer, mittelschwer oder leicht gewesen ist.<\/p>\n<p>Der ad\u00e4quate Kausalzusammenhang zwischen Unfall und gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung ist bei leichten Unf\u00e4llen in der Regel zu verneinen und bei schweren Unf\u00e4llen zu bejahen. Bei Unf\u00e4llen des mittleren Bereichs sind indessen weitere Kriterien in die Beurteilung mit einzu\u00adbeziehen, wie z.B. besonders dramatische Begleitumst\u00e4nde oder besondere Eindr\u00fccklichkeit des Unfalls oder die Schwere oder besondere Art der erlittenen Verletzungen. Als schwerer Unfall wurde u.a. eine Kollision mit mehreren beteiligten Fahrzeugen qualifiziert, wobei der Versicherte im Fahrzeug eingeklemmt war und von der Feuerwehr geborgen werden musste. Von einer leichten Verletzung ging das Bundesgericht aus, als beim Fussballtraining ein Versicherter mit einem Gegenspieler zusammen prallte, worauf er das Training abbrach.<\/p>\n<p>Vorliegend ist also wahrscheinlich von einem leichten Unfall auszugehen. Da die Verspan\u00adnungen und Nackenschmerzen nicht organisch fassbar sind, hat die Unfall\u00adversicherung die Leistun\u00adgen wohl zurecht eingestellt.<\/p>\n<p>Florian Weishaupt, Rechtsanwalt und Notar<br \/>\nK\u00fcng Rechtsanw\u00e4lte &amp; Notare AG, Gossau<br \/>\nwww.kueng-law.ch<\/p>\n<p>M\u00e4rz 2018<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich habe mir vor 1,5 Jahren beim Fussballspielen aufgrund eines Zweikampfes eine Ver\u00adstauchung der Halswirbels\u00e4ule und ein Schleudertrauma zugezogen. 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