{"id":19290,"date":"2024-10-28T16:40:57","date_gmt":"2024-10-28T15:40:57","guid":{"rendered":"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/?p=19290"},"modified":"2024-10-28T16:40:57","modified_gmt":"2024-10-28T15:40:57","slug":"eigenbedarfskuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/en\/eigenbedarfskuendigung\/","title":{"rendered":"Rechtliche Fallstricke bei der Eigenbedarfsk\u00fcndigung meistern"},"content":{"rendered":"<h3><em>Ich vermiete eine Wohnung, die in meinem Eigentum steht. Nun braucht mein Bruder schnell eine neue Wohnung, da er sich von seiner Freundin getrennt hat. Ich w\u00fcrde ihm diese Wohnung gerne vermieten, allerdings ist diese momentan noch anderweitig vermietet. Kann ich dem jetzigen Mieter zufolge Eigenbedarfs k\u00fcndigen? Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche K\u00fcndigung m\u00f6glich?<\/em><\/h3>\n<p>Die M\u00f6glichkeit der K\u00fcndigung aufgrund von Eigenbedarf bezieht sich nicht nur auf die Person des Vermieters, sondern schliesst auch nahe Verwandte und Verschw\u00e4gerte ein. Ein zentrales Element in diesem Zusammenhang ist die Dringlichkeit des Eigenbedarfs. Das Gesetz verlang ein ernsthaftes, konkretes und aktuelles Bed\u00fcrfnis f\u00fcr den direkten Gebrauch der Mietwohnung durch die betroffene Person. Es gen\u00fcgt nicht, einen hypothetischen, also theoretischen Bedarf anzuf\u00fchren. Der Bedarf muss nachvollziehbar und dringend sein. In Ihrem speziellen Fall k\u00f6nnen Sie Ihrem Mieter k\u00fcndigen, wenn Sie bzw. Ihr Bruder nachweisen k\u00f6nnen, dass er die Wohnung dringend, tats\u00e4chlich und zeitnah ben\u00f6tigt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Interessenabw\u00e4gung. Die Gerichte pr\u00fcfen, ob der Eigenbedarf des Vermieters gerechtfertigt ist und ob der Mieter besondere Schutzanspr\u00fcche hat. Dabei werden Faktoren wie die Dauer des Mietverh\u00e4ltnisses, die pers\u00f6nliche Situation des Mieters und dessen Erwartungen, langfristig in der Wohnung bleiben zu k\u00f6nnen, ber\u00fccksichtigt. Besonders bei langj\u00e4hrigen Mietverh\u00e4ltnissen kann eine K\u00fcndigung als schwieriger erachtet werden. Am 24. November 2024 wird \u00fcber eine Gesetzesanpassung abgestimmt, welche tiefere Anforderungen an eine Eigenbedarfsk\u00fcndigung vorsieht. In Zukunft w\u00fcrde es ausreichen, dass bei objektiver Beurteilung ein bedeutender und aktueller Eigenbedarf besteht, ohne dass eine Dringlichkeit nachgewiesen werden muss. Zudem ist zu beachten, dass bei Eigentum einer Wohnung durch eine juristische Person \u2013 zum Beispiel, wenn die Wohnung im Eigentum einer Aktiengesellschaft steht \u2013 eine K\u00fcndigung wegen Eigenbedarfs nur dann m\u00f6glich ist, wenn das Mietobjekt direkt f\u00fcr den eigenen Betrieb dieser Aktiengesellschaft genutzt wird. In diesem Fall ist eine K\u00fcndigung wegen Eigenbedarfs zugunsten eines Familienangeh\u00f6rigen des Inhabers der Aktiengesellschaft nicht zul\u00e4ssig, da eine Eigenbedarfsk\u00fcndigung f\u00fcr juristische Personen nicht auf Angeh\u00f6rige ausgeweitet werden kann.<\/p>\n<p><a class=\"pdf_download_blog\" href=\"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/wp-content\/uploads\/files\/Eigenbedarfskundigung.pdf\" rel=\"noopener\">PDF herunterladen<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich vermiete eine Wohnung, die in meinem Eigentum steht. Nun braucht mein Bruder schnell eine neue Wohnung, da er sich von seiner Freundin getrennt hat. 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