{"id":19154,"date":"2024-08-12T13:16:32","date_gmt":"2024-08-12T11:16:32","guid":{"rendered":"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/?p=19154"},"modified":"2024-09-24T13:49:59","modified_gmt":"2024-09-24T11:49:59","slug":"probefahrt-mit-einem-auto-kein-freifahrtschein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/en\/probefahrt-mit-einem-auto-kein-freifahrtschein\/","title":{"rendered":"Probefahrt mit einem Auto \u2013 kein Freifahrtschein"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"intro\">\u00abIch bin Verkaufsberater bei einer Fahrzeuggarage und wir bieten an unserer \u00f6ffentlichen Ausstellung ein Mal im Jahr gratis Probefahrten mit unseren leistungsstarken Fahrzeugen an. Ich bin bei einer solchen Probefahrt Beifahrer gewesen und die Freunde des Probefahrers sassen auf der Hinterbank und haben die Fahrt teilweise mit dem Handy gefilmt. Da der Kaufinteressent ein wenig z\u00f6gerlich gefahren ist und ich ihm die Leistungsst\u00e4rke des Fahrzeugs zeigen wollte, motivierte ich ihn, das Fahrzeug w\u00e4hrend der Fahrt einmal richtig zu beschleunigen. Er hat dies getan, allerdings noch im Bereich, wo nur 50 km\/h erlaubt gewesen waren, sodass er ca. 98 km\/h auf dem Tacho hatte. Als wir auf einen Parkplatz einbogen, hat der Kaufinteressent das Fahrzeug aus dem Stand heraus nochmals beschleunigt. Er hat nicht mit einer dermassen starken Beschleunigungsleistung gerechnet und hat das Gaspedal so fest durchgedru\u0308ckt, dass er die erlaubte H\u00f6chstgeschwindigkeit wieder massiv u\u0308berschritten hat (119 km\/h statt 50 km\/h). Zwei Monate sp\u00e4ter werde ich von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter wegen Verdachts auf eine qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln (\u00abRaserdelikt\u00bb) vorgeladen. Ich verstehe das nicht, schliesslich bin ich bei dieser Probefahrt nicht gefahren. Auch hat es uns meines Wissens nicht geblitzt.\u201c \u00bb<\/h3>\n<p>Mit dem geschilderten Fall musste sich ju\u0308ngst das Obergericht des Kantons Schaffhausen befassen. Es stellten sich diverse Rechtsfragen, darunter diejenige, was mit privaten Bild- und Tonaufnahmen geschieht, die w\u00e4hrend einer \u00abRaserfahrt\u00bb erstellt werden. Das Obergericht entschied im vorliegenden Fall, dass die privaten Handyaufnahmen der Mitfahrer dieser Probefahrt verwertet werden durften, da der Verkaufsberater, welcher die Probefahrt durchfu\u0308hrte, erkennen konnte, dass ein Mitfahrer die Fahrt mit dem Handy aufzeichnet. Damit lagen Beweismittel fu\u0308r die Geschwindigkeitsu\u0308bertretungen vor.<\/p>\n<h3>Immer mit Blick auf die Geschwindigkeit!<\/h3>\n<p>Auch hat das Gericht festgehalten, dass bei einer Probefahrt die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit stets zu beachten ist. Will anl\u00e4sslich einer Probefahrt die Beschleunigungskraft des Probefahrzeugs voll ausgetestet werden und wollen dies sowohl der Probefahrer als auch der Verkaufsberater, so k\u00f6nnen beide fu\u0308r eine Geschwindigkeitsu\u0308bertretung zur Rechenschaft gezogen werden. Der Verkaufsberater kann sich somit zu einem Mitt\u00e4ter eines \u00abRaserdelikts\u00bb machen, mit weitreichenden Folgen: Nebst einer strafrechtlichen Verurteilung riskiert er einen Ausweisentzug, weil das Strassenverkehrsamt u\u0308ber die Tat informiert wird. Eine Probefahrt ist somit kein Freifahrtschein.<\/p>\n<p><a class=\"pdf_download_blog\" href=\"https:\/\/kuenglaw-sg.ch\/wp-content\/uploads\/files\/Probefahrt_mit_einem_Auto_kein_Freifahrtschein.pdf\" rel=\"noopener\">PDF herunterladen<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00abIch bin Verkaufsberater bei einer Fahrzeuggarage und wir bieten an unserer \u00f6ffentlichen Ausstellung ein Mal im Jahr gratis Probefahrten mit unseren leistungsstarken Fahrzeugen an. Ich bin bei einer solchen Probefahrt Beifahrer gewesen und die Freunde des Probefahrers sassen auf der Hinterbank und haben die Fahrt teilweise mit dem Handy gefilmt. 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